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iFamZ 2, Juli 2006, Seite 90

Die „Patientenverfügung“ in Europa

Ein Kurzüberblick

Gertrud Kalchschmid

Der folgende Beitrag stellt zunächst allgemeine Erwägungen zu Begriff, Inhalt und Form der Patientenverfügung auf europäischer Ebene an und zeigt sodann die jeweiligen nationalen gesetzlichen Bestimmungen in einem kurzen rechtsvergleichenden Überblick.

A. Allgemeine Überlegungen

Die Patientenverfügung ist eine verhältnismäßig junge Erscheinung in Europa. So existieren Patientenverfügungen in allen offiziellen Sprachen der Europäischen Union. Die Zahl von Patientenverfügungen steigt. Nach Schätzungen sollen in den letzten zehn Jahren mehr als 130.000 Österreicher und bereits 10 % der Deutschen eine Patientenverfügung erstellt haben. Das weltweite Entstehen der Patientenverfügung hängt wohl auch damit zusammen, dass die Menschen immer älter werden und daher gerade für das Alter auch insofern Vorsorge treffen wollen, als allfällige medizinische Entscheidungen im Zustand ihrer mangelnden eigenen Handlungsfähigkeit dennoch nach eigenen Vorstellungen erfolgen sollen. Dem Prinzip der Selbstbestimmung kommt daher rechtlich ein hoher Stellenwert zu. So bestimmt das Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin in Art 9, dass Wünsche eines im Zeitpunkt der Behandlungsmaßnahme nicht äußerungsfähig...

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