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iFamZ 2, Juli 2006, Seite 79

Die Patientenverfügung

Fragen und Antworten

Gerald Bachinger

1. Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine mündliche oder schriftliche Erklärung (Handschrift, Computer, ausgefüllte Formblätter), mit der bestimmte zukünftige medizinische Behandlungen abgelehnt werden können.

2. Kann man für jemanden anderen (Partner, Kinder, ...) eine Patientenverfügung erstellen?

Die Errichtung einer Patientenverfügung ist eine höchstpersönliche Handlung. Eine Patientenverfügung kann daher nur durch die Person selbst, aber nicht durch Stellvertreter, Sachwalter oder Angehörige errichtet werden.

Die Person, die eine Patientenverfügung errichten will, muss einsichts- und urteilsfähig sein. Sie muss also in der Lage sein, den Grund und die Bedeutung der abgelehnten Behandlung einzusehen, und muss ihren Willen nach dieser Einsicht frei bestimmen können.

Personen unter Sachwalterschaft können dann eine Patientenverfügung errichten, wenn sie die konkrete Situation begreifen können und ihren Willen danach bestimmen können (sie müssen im Zeitpunkt der Erstellung der Patientenverfügung einsichts- und urteilsfähig sein).

3. Was gilt, wenn der Patient nicht mehr schreiben kann?

Sollte der Patient körperlich nicht mehr in der Lage sein, seine Patientenve...

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