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iFamZ 2, Juli 2006, Seite 65

Kein Wochengeld für ein Adoptivkind

FamZ 32/06

§ 162 Abs 5 Z 3 ASVG

Der Bezug von Kinderbetreungsgeld für ein Adoptivkind führt nicht zu einem Anspruch auf Wochengeld für das leibliche Kind, weil § 162 Abs 5 Z 3 ASVG auf Adoptionen nicht analog anzuwenden ist. Gegen die Verfassungskonformität diese Regelung bestehen keine Bedenken

BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG), BGBl I 2001/103, sind in der Krankenversicherung nach dem ASVG teilversichert, wenn nach § 28 KBGG ein Krankenversicherungsträger nach dem ASVG zuständig ist (§ 8 Abs 1 Z 1 lit f ASVG idF Art 3 Z 1 BGBl I 2001/103).

Teilversicherte nach der genannten Bestimmung sind vom Anspruch auf Wochengeld (§ 162 ASVG) ausgeschlossen, wenn sie nicht schon auf Grund der dem Kinderbetreuungsgeldbezug zu Grunde liegenden Entbindung Anspruch auf Wochengeld hatten (§ 162 Abs 5 Z 3 ASVG idF Art 3 Z 8 BGBl I 2001/103).

Selbst wenn eine Adoptivmutter bei Begründung der Pflegeelternschaft oder der Bewilligung der Adoption erwerbstätig war, hat sie keinen Anspruch auf Wochengeld für dieses Kind, weil weder eine Inpflegenahme noch Adoption eines Kindes, sondern nur Schwangerschaft und Entbindung den Versicherungsfall der Mutterschaft (§ 157 ASVG) begründen, bei dem Wochengeld gebührt.

Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung bestehen nicht. Das Wochengeld so...

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