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iFamZ 2, Juli 2006, Seite 57

Selbstbestimmungsrecht in der letzten Lebensphase

Schwerpunkt: Patientenverfügung

Martin Schauer

Am ist das Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) in Kraft getreten (BGBl I 2006/55). Es regelt - erstmals im österreichischen Recht - die Anforderungen an eine Patientenverfügung und ihre Wirkungen.

In der Patientenverfügung trifft der Patient durch die Ablehnung bestimmter medizinischer Maßnahmen Anordnungen, die in einem Zeitpunkt wirksam werden sollen, in dem er nicht mehr einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist. Sie dient der Äußerung seines Willens und verwirklicht sein Selbstbestimmungsrecht in der letzten Phase des Lebens. Die Patientenverfügung ist in einem Spannungsfeld von Interessen angesiedelt: Wenngleich sie auf der Patientenautonomie als fundamentalem Wert beruht, so ist sie auch ein kommunikativer Akt, dessen Adressat der behandelnde Arzt ist. Der Wert der Patientenverfügung hängt demnach davon ab, welche Anleitungen oder Entscheidungsgrundlagen ihr der Arzt in einer konkreten Behandlungssituation entnehmen kann. Ferner ist zu bedenken, dass zwischen der Errichtung der Patientenverfügung und ihrem Wirksamwerden eine lange Zeitspanne liegen kann. Sowohl die Wertvorstellungen des Patienten als auch die medizinischen Behandlungsmaßnahmen können sich geändert haben. De...

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