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Modifikation von finanziellen Vermögenswerten im Kontext des IDW ERS HFA 48
Die bilanzielle Behandlung von Vertragsmodifikationen finanzieller Vermögenswerte ist in IFRS 9 erstmals explizit geregelt. Die Regelungen des IFRS 9 zu Modifikationen sind bereits Gegenstand zahlreicher Veröffentlichungen. Die Autoren des vorliegenden Beitrags nehmen den Entwurf der Fortsetzung der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: „Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9“ (IDW ERS HFA 48) vom zum Anlass, das Thema „Modifikationen“ erneut aufzugreifen und dabei die Erläuterungen des IDW ERS HFA 48 zu berücksichtigen. Zudem werden im vorliegenden Beitrag über den IDW ERS HFA 48 hinaus weitergehende praxisrelevante Fragestellungen diskutiert.
Die Autoren zeigen auf, dass auch nach den Klarstellungen des IDW zahlreiche Fragestellungen offenbleiben und nur durch Interpretationen der Bilanzierenden zu lösen sind. Unterschiedliche Auslegungen sind demzufolge möglich.
1. Entscheidungsbaum des ERS HFA 48 – Modifikation finanzieller Vermögenswerte
Das in Abbildung 1 dargestellte Prüfschema liegt den Überlegungen des IDW zur Abbildung von Modifikationen mit und ohne (Teil-)Abgang zugrunde.
Aus Sicht der Autoren sind jedoch neben der vom IDW dargestell...