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VwGH 15.06.1977, 2722/76

VwGH 15.06.1977, 2722/76

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Übernimmt jemand Vermögenswerte gegen die Verpflichtung, dem Übergeber lebenslänglich eine Leibrente zu zahlen und nach dessen Tod die Hälfte dieser Zahlungen durch eine Zeit von zwanzig Jahren an die Tochter des Übergebers bzw nach dem Ableben derselben an deren Kinder zu leisten, so ist auch

hinsichtlich der Zahlungen für den zwanzigjährigen Zeitraum ein aleatorisches Moment und daher eine als Sonderausgabe abzugsfähige Rente anzunehmen, wenn davon auszugehen ist, daß die Zahlungspflicht erlischt, sobald alle nach dem Übergeber begünstigten Personen innerhalb des zwanzigjährigen Zeitraumes versterben.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5145 F/1977
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1977:1976002722.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-58904