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IRZ 9, September 2017, Seite 340

ED/2016/1: Änderungsvorschlag des IASB zur Definition eines Geschäftsbetriebs i.S.v. IFRS 3 sowie zu IFRS 11

Christian Zwirner und Gregor Zimny

IFRS 3 regelt die Bilanzierung sämtlicher Unternehmenszusammenschlüsse im IFRS-Abschluss. Obwohl die Mehrzahl der Anwendungsfälle auf Konzernabschlüsse entfällt, sind die Regelungen auch für Einzelabschlüsse von Bedeutung. Da die Anwendung von IFRS 3 in der Praxis häufig zu Anwendungsschwierigkeiten mit Blick auf die Abgrenzung eines Geschäftsbetriebs zu einer Gruppe von Vermögenswerten führte, hat das IASB in ED/2016/1 Änderungsvorschläge unterbreitet, die eine Bestimmung eines Geschäftsbetriebs i.S.v. IFRS 3 erleichtern sollen. Weitere Vorschläge im Zusammenhang mit ED/2016/1 beziehen sich auf eine Konkretisierung in IFRS 11 hinsichtlich der Bilanzierung bereits gehaltener Anteile an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit bei Erlangung einer gemeinschaftlichen Führung. Derzeit erörtert das IASB noch die Rückmeldungen, welche zu ED/2016/1 eingegangen sind. Im folgenden Beitrag werden die Anforderungen an die Bestimmung eines Geschäftsbetriebs nach den Vorschlägen des IASB sowie deren Abweichung im Vergleich zur bisherigen Regelung erläutert. Zudem erfolgt eine kurze Einordnung der Änderungsvorschläge bzgl. IFRS 11.

1. Hintergrund der Änderungsvorschläge zu IFRS 3

Die Anwendung von IFRS ...

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