VwGH 19.05.1983, 2527/80
VwGH 19.05.1983, 2527/80
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Eine einem Rechtsgeschäft beigefügte AUFLÖSENDE Bedingung hindert die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld nicht. |
Normen | |
RS 2 | Die Übertragung der Rechte eines NUTZNIEßERS stellt keinen grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang dar (Hinweis E , 3281/80). |
Normen | |
RS 3 | Gegenstand eines Verpflichtungsgeschäftes gemäß § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG 1955 kann auch ein Baurecht sein, welches dem Veräußerer bei Vertragsabschluß (noch) nicht gehört (Hinweis E , 1869/76 und E , 112/71 und E , 2156/70). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1980002527.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-58737