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Vorschlag der EU-Kommission für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Von der nichtfinanziellen Berichterstattung (de facto) zum Integrated Reporting?
Am veröffentliche die EU-Kommission ihren lange erwarteten Vorschlag zu einer neuen Änderungsrichtlinie, welche die Bestimmungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung in der EU reformieren soll: die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Diese kann bis Juni 2021 kommentiert werden, im Anschluss beginnen die politischen Verhandlungen. Bereits die Entwurfsfassung lässt tiefgehende Veränderungen in den Berichtsanforderungen erwarten. Die Anforderungen auch an eine neue Denkhaltung, die damit einhergehen wird müssen, behandelt der vorliegende Beitrag.
1. Reformbedarf in der nichtfinanziellen Berichterstattung
Die gegenwärtig noch gültigen Bestimmungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung (§§ 243b und 267a UGB) wurden mit der sog Non-Financial Information (NFI)-Richtlinie (2014/95/EU) ins europäische Bilanzrecht eingefügt und Ende 2016 mit dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) in österreichisches Recht übernommen. Seit dem Geschäftsjahr 2017 sind somit bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse verpflichtet, jährlich über ihre Nachhaltigkeitsleistung Rechenschaft abzulegen.
Schnell stellte sich jedoch heraus, dass der Normenrahmen wenig befried...