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VwGH 31.03.1966, 2009/65

VwGH 31.03.1966, 2009/65

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Ist ein Unternehmer (hier: Librettistin) tatsächlich ohne Einschaltung einer Verwertungsgesellschaft im Ausland tätig geworden, hat er also Aufführungsrecht im Ausland selbst verwertet, so unterliegen die Entgelte für sonstige Leistungen auch dann nicht der Umsatzsteuer, wenn eine inländische Verwertungsgesellschaft (nur als Zahlstelle eingeschaltet wurde.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1966:1965002009.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-57755