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SWK 31, 10. November 2023, Seite 1215

Unionsrechtliche Zulässigkeit der Behandlung ausländischer Körperschaften als Investmentfonds

Entscheidung: EU 2023/0005 (Ro 2022/13/0014) (Vorabentscheidungsersuchen); Vorerkenntnis Ro 2018/13/0003 (siehe SWK 9/2021, 628).

Normen: Art 63 AEUV; § 188 InvFG 2011 (idF BGBl I 2011/77).

Sachverhalt und Verfahren: Eine in den USA ansässige Investmentgesellschaft, als eine von mehreren sogenannten „series“ eines in den USA (Delaware) ansässigen (nach US-amerikanischem Recht rechtsfähigen) Trusts, hielt Portfoliobeteiligungen an österreichischen Aktiengesellschaften und beantragte gemäß § 21 Abs 1 Z 1a KStG die Rückerstattung der bei Dividendenausschüttungen im Jahr 2013 einbehaltenen KESt.

Das Finanzamt versagte die Rückerstattung mangels Antragsberechtigung aufgrund der Einstufung der Investmentgesellschaft als Investmentfonds iSd § 188 InvFG 2011.

Das BFG gab der Beschwerde (im zweiten Rechtsgang) Folge. Die Versagung der Rückerstattung sei eine unionsrechtlich verbotene Diskriminierung der einer inländischen Körperschaft vergleichbaren Investmentgesellschaft; Rechtfertigungsgründe für eine derartige Diskriminierung seien nicht gegeben.

Vorlagefragen:

1.

Stellt eine Bestimmung wie § 188 InvFG 2011, die bewirkt, dass ausländische Gebilde, die einer inländischen Körperschaft vergleichbar sind, in Österreich von der Rück...

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