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Business Judgement Rule
Adäquate Vorbereitung „unternehmerischer Entscheidungen“
Aus den Präzisierungen der Gesetze zur sogenannten Business Judgement Rule (BJR) in der Rechtsprechung ergeben sich für Vorstände und Geschäftsführer Anforderungen an die Entscheidungsvorbereitung, zB im Hinblick auf eine Risikoanalyse, die oft noch zu wenig beachtet werden.
1. Überblick
Zur Vermeidung von Sorgfaltspflichtverletzungen und Schadensersatzansprüchen ist es notwendig, dass bei der Vorbereitung „unternehmerischer Entscheidungen“ Entscheidungsvorlagen existieren, die die entscheidungsrelevanten Informationen in angemessenem Umfang enthalten. Anders als noch vor einigen Jahren ist inzwischen klar, was zB in Entscheidungsvorlagen dokumentiert werden muss. Die Entscheidungsvorlagen müssen nachvollziehbar und neutral eine Beurteilung aller relevanten Handlungsoptionen ermöglichen und dabei insbesondere die mit diesen verbundenen Chancen und Gefahren (Risiken) aufzeigen.
Mit Umsetzung der Anforderungen aus der BJR wird erreicht, dass sich die Qualität der Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen verbessert, was offensichtlich wichtig ist, weil von den unternehmerischen Entscheidungen der nachhaltige Erfolg des Unternehmens abhängt.