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CFO aktuell 2, März 2018, Seite 74

Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer

Der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung führt zu Meldepflichten

Christopher Schrank und Hannes Schlager

In Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie hat der Gesetzgeber das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) erlassen. Seit dessen Inkrafttreten mit sind Gesellschaften verpflichtet, ihre jeweiligen wirtschaftlichen Eigentümer (erstmals bis ) an ein „halb-öffentliches“ Register zu melden und müssen diese Eintragung laufend aktualisieren. Dieser Beitrag gibt den betroffenen Unternehmen einen Überblick über die wesentlichen mit diesem Gesetz verbundenen Rechte und Pflichten. Gerade im Hinblick auf die hohen Strafdrohungen bei Meldepflichtverletzungen sollte sich jeder Unternehmer mit dem WiEReG auseinandersetzen.

1. Grundlegendes

Aufgrund der 4. Geldwäsche-Richtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, ein Register für Gesellschaften und sonstige juristischen Personen einzurichten, das „angemessene, präzise und aktuelle Angaben zu ihren wirtschaftlichen Eigentümern einschließlich genauer Angaben zum wirtschaftlichen Interesse“ enthält.

Österreich hat diese Richtlinie mit Erlass des WiEReG, das großteils mit in Kraft getreten ist, umgesetzt. Aufgrund dieses Gesetzes wird ein derartiges zentrales – nicht aber auch öffentliches (siehe dazu Pkt 4.) – Register geschaffen, an das ua die nachfolgend genannten Rechtsträger ihre jeweilig...

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