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VwGH 16.03.1962, 1728/59

VwGH 16.03.1962, 1728/59

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Die Verwaltung des Vermögens eines in Haft befindlichen Klienten durch einen Rechtsanwalt und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, ohne vorherige Weisung des Mandanten auf eigene Verantwortung Entschlüsse zu fassen, stellen, wenn sie in Ausübung des Berufes vorgenommen werden, einen Teil der anwaltlichen Tätigkeit dar. Eine solche Tätigkeit kann daher nicht als eine Sondertätigkeit iSd § 34 EStG 1963 angesehen werden (Hinweis E , 1161/58 VwSlg 1979 F/1959, E , 652/54 VwSlg 1541 F/1956 und E 916/52 VwSlg 783 F/1952).

*

E , 1728/59 #1;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1962:1959001728.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-55763