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Nichtfinanzielle Erklärung oder nichtfinanzieller Bericht?
Abwägungen zur Ausübung des Wahlrechts in § 243b Abs 6 UGB
Neben zahlreichen, wenngleich teils sehr unkonkreten inhaltlichen Vorgaben zur Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen stellt das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) die von ihm betroffenen Unternehmen vor eine wichtige Wahl: nämlich jene des Orts und damit auch der Form der Berichterstattung. § 243b UGB enthält selbst kaum Einschränkungen, was die Ausübung dieses Wahlrechts betrifft; die Abwägung inhaltlicher Fragestellungen sowie vor allem der Rechtsfolgen seiner Ausübung führen jedoch zu dem Ergebnis, dass die Wahl mit größter Sorgfalt zu treffen ist – und als Ergebnis in der Regel zu einer klaren Präferenz führen wird.
1. Rechtlicher Rahmen
Mit Inkrafttreten des NaDiVeG per vollzog sich ein weiterer Schritt weg von der traditionellen, vor allem finanziell orientierten Rechnungslegung hin zu einer umfassenderen Form der Unternehmensberichterstattung, die nichtfinanziellen (Vor-)Steuerungsgrößen Rechnung trägt. Dies ist mit einem zunehmenden Bedeutungsgewinn von sog ESG-(Environmental, Social, Governance-)Indikatoren verbunden, wobei insb Nachhaltigkeits- oder CSR-bezogene Aspekte im Fokus stehen. Im UGB fand diese Entwicklung spätestens mit der Umsetzung der EU-...