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Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,
bereits im August 2016 ist das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) in Kraft getreten. Das VPDG bringt eine Ausweitung der Dokumentationsvorschriften für international tätige Konzerne bzw deren österreichische Geschäftseinheiten. Damit werden österreichische Unternehmen erstmals zur standardisierten Dokumentation konzerninterner Verrechnungspreise verpflichtet. Das VPDG setzt die OECD-Anforderungen im Rahmen des BEPS-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting) in nationales Recht um und sieht eine dreiteilige Dokumentationspflicht vor: Master File, Local File und Countryby-Country Report (CbCR). Damit steigt auch der Planungs- und Dokumentationsaufwand der Unternehmen, insbesondere innerhalb der Zuständigkeitsbereiche des CFO. Die Vorschriften des VPDG sind bereits auf Wirtschaftsjahre ab dem anzuwenden. Martin Bonner und Hubertus Seilern-Aspang (S 224) beleuchten das neue VPDG und die damit verbundenen Strafbestimmungen. Bemerkenswerterweise ist bei einer Verletzung der Dokumentations- und Meldepflichten eine Selbstanzeige nicht möglich – ein völliges Novum im österreichischen Finanzstrafrecht.
Bereits 2015 war das Controller Institut für die Bas...