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Das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 aus Prüfungssicht
Ein allgemeiner Überblick
Am wurde das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 (APRÄG 2016) vom Nationalrat verabschiedet und am im Bundesgesetzblatt I 2016/43 veröffentlicht. Das APRÄG 2016 setzt die Richtlinie 2014/56/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen (Abschlussprüfungs-RL) sowie die nach der Verordnung (EU) 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission (PIE-VO) bestehenden Mitgliedstaatenwahlrechte im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht in Österreich um und ist grundsätzlich auf Geschäftsjahre anwendbar, die am oder nach dem beginnen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen und neuen Anforderungen für sog Unternehmen „von öffentlichem Interesse“.
1. Unternehmen von öffentlichem Interesse
Das APRÄG 2016 richtet sich in erster Linie an Unternehmen von öffentlichem Interesse; das sind börsenotierte Gesellschaften, Kreditinstitute und Versicherungen im Sinne von § 189a...