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VwGH 24.11.1970, 1573/68

VwGH 24.11.1970, 1573/68

Rechtssätze


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Norm
EStG 1967 §6 Abs1 Z2;
RS 1
Als Darlehen bezeichnete Zahlungen, die ein überwiegend beteiligter Gesellschafter (hier: 99,6 %) einer zahlungsunfähigen und daher dringend der Kapitalzufuhr bedürftigen GmbH an die Gesellschaft leistet, sind als Zahlung auf die Beteiligung zu behandeln.

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E , 1573/68 #1 VwSlg 4151 F/1970;
Norm
EStG 1967 §6 Abs1 Z2;
RS 2
Im Falle der Teilwertabschreibung vom Wert einer Beteiligung ist der tatsächliche Wert der Beteiligung am Bilanzstichtag zu ermitteln. Die vorgenommene Teilwertabschreibung kann nicht mit der Begründung, der anteilige Einheitswert der Gesellschaft sei höher als der nach Vornahme der Teilwertabschreibung verbleibende Wert, zur Gänze verweigert werden, wenn der Wert der Beteiligung ohne Teilwertabschreibung wesentlich über dem anteiligen Einheitswert bliebe.

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E , 1573/68 #2 VwSlg 4151 F/1970;
Norm
EStG 1967 §11 Abs1;
RS 3
Wird dem Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH sein Gehalt mit seiner Einwilligung auf einem Verrechnungskonto gutgeschrieben, auf dem auch die Forderungen der Gesellschaft an sein Einzelunternehmen verrechnet werden, die die Gehaltsbezüge wesentlich übersteigen, kann Zufließen im Zeitpunkt der Gutschrift angenommen werden.

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E , 1573/68 #3 VwSlg 4151 F/1970;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4151 F/1970
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1968001573.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-55329