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Von Marshmallows und S’Mores
Liebe Leserinnen und Leser,
wenngleich mich die Bestellung zur Leiterin der Division of Accounting & Law am Babson College ab September 2016 sehr ehrt, hadere ich doch damit, in Zukunft als Chair, also als ein Ding bezeichnet zu werden. Dabei handelt es sich um die mittlerweile übliche Kurzform für die frühere Bezeichnung Chairman oder Chairwoman. Das Internal Revenue Service (IRS), die amerikanische Finanzbehörde, definiert Angestellte als Personen, deren Geschäftszweck es ist, persönliche Dienstleistungen zu erbringen. Ich habe mich daher bislang als eine Unternehmerin mit einem langfristigen Hauptklienten, meinem Arbeitgeber, identifiziert, jedenfalls nicht als Teil eines Inventars.
In der Rechnungslegung unterscheiden US-GAAP und IFRS 3 einen Geschäftsbetrieb von einem Vermögensgegenstand im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen. Sie versprechen eine Definition, begnügen sich aber mit einer Beschreibung, die so flexibel ist, dass sie mich an Marshmallows erinnert. Demnach besteht ein Geschäftsbetrieb aus Inputs und Prozessen, die dazu fähig sind, Outputs zu schaffen. Als Inputs werden neben Anlage- und intellektuellem Vermögen sowie verschiedenen Rec...