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Latente Steuern
Neuerungen im Unternehmensgesetzbuch nach den Bestimmungen des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes 2014
Eine der wesentlichen Änderungen des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes 2014 (RÄG 2014) ist die Neuregelung bezüglich latenter Steuern. Es findet ein Methodenwechsel von der GuV-orientierten hin zur bilanzorientierten Methode statt. Abhängig von den Größenklassen der Kapitalgesellschaften werden Aktivierungswahlrechte und Aktivierungspflichten neu geregelt. In Hinkunft besteht auch für Verlustvorträge für alle Kapitalgesellschaften ein Aktivierungswahlrecht. Der Gesetzgeber hat mit der Neuregelung eine Übernahme der IFRS-Methodik vorgenommen und somit die Internationalisierung der Rechnungslegung vorangetrieben.
1. Das Wesen der latenten Steuern
Der Bilanzleser steht oft vor folgendem Problem: Er sieht im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss ein Periodenergebnis, das in keinem Zusammenhang mit dem ausgewiesenen Steueraufwand steht. Nun ist es zwar stets das Ziel, die Ertragsteuern zu minimieren, es wäre aber sehr aufschlussreich, im Jahresabschluss Informationen zu finden, warum der ausgewiesene Steueraufwand vom unternehmensrechtlichen Ergebnis abweicht.
Die Differenzen können sich ua folgendermaßen erklären: Oftmals sind unternehmensrechtliche Aufwendungen steuerlich nicht abzugs...