VwGH 04.03.1970, 1312/69
VwGH 04.03.1970, 1312/69
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | |
RS 1 | Die Haftung nach § 12 BAO bezieht sich auf Grund der für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen anzuwendenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§ 21 Abs 1 BAO) dem Grunde nach auf jeden Mitunternehmer einer Unternehmensgemeinschaft ohne Rücksicht darauf, in welcher Form diese Gemeinschaft wirtschaftlich und rechtlich organisiert ist. Der Umfang der Haftung richtet sich jedoch nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes, was erfordert, daß alle Umstände festgestellt werden, die geklärt sein müssen, um die Unternehmergemeinschaft einer bestimmten Form des bürgerlichen Handelsrechtes einzuordnen. * E , 1312/69 #1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1970:1969001312.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAF-54589