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CFO aktuell 3, Mai 2015, Seite 134

Allheilmittel D&O-Versicherung?

Segen und Sorgen in der Unternehmenspraxis

Thomas Wax

Die D&O-Versicherung als Absicherung von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten gegen das Risiko einer persönlichen Inanspruchnahme hat sich als Standardversicherung für Unternehmensleiter von Kapitalgesellschaften etabliert. Vorstände von Aktiengesellschaften sind aufgrund des strengen Haftungsregimes dem Risiko, für vermeintliches Fehlverhalten haftbar gemacht zu werden, in besonders hohem Maße ausgesetzt. Eine D&O-Versicherung federt dieses unter Umständen existenzbedrohende Risiko ab. Neue vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten können aber auch dazu führen, dass es überhaupt erst entsteht.

1. Bedeutung der D&O-Versicherung

Die D&O-Versicherung ist für den AG-Vorstand, was die Berufshaftpflichtversicherung für den Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt ist: Eine Absicherung gegen Risiken, die aus der beruflichen Tätigkeit entstehen. Dass das Haftungsrisiko eines Vorstands unabhängig von Branche und Größe des von ihm geführten Unternehmens groß ist und schon angesichts des regulatorischen Umfelds und einer immer komplexer werdenden Geschäftswelt weiter zunimmt, bedarf kaum mehr der Konstatierung. Nach einer aktuellen sich auf Deutschland beziehenden Studie des D...

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