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VwGH 20.12.1977, 1156/76

VwGH 20.12.1977, 1156/76

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Inländer und Ausländer sind in gleicher Weise gehalten, sich mit den abgabenrechtlichen Vorschriften jedenfalls insoweit vertraut zu machen, als dies zur Erfüllung jener Obliegenheiten notwendig ist, die sie bei der Erhebung der Abgaben treffen. Für den Arbeitnehmer zählt zu diesen Obliegenheiten, sich eine Lohnsteuerkarte ausschreiben zu lassen und sie dem Arbeitgeber vorzulegen. Legt der Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte dem Arbeitgeber schon deshalb nicht vor, weil er sich die zugängliche Kenntnis von seiner Verpflichtung selbst in der den individuellen Verhältnissen angemessenen Zeit nicht verschafft, dann ist die Vorlage schuldhaft unterblieben.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5204 F/1977
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1977:1976001156.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-54064