VwGH 20.12.1977, 1156/76
VwGH 20.12.1977, 1156/76
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | |
RS 1 | Inländer und Ausländer sind in gleicher Weise gehalten, sich mit den abgabenrechtlichen Vorschriften jedenfalls insoweit vertraut zu machen, als dies zur Erfüllung jener Obliegenheiten notwendig ist, die sie bei der Erhebung der Abgaben treffen. Für den Arbeitnehmer zählt zu diesen Obliegenheiten, sich eine Lohnsteuerkarte ausschreiben zu lassen und sie dem Arbeitgeber vorzulegen. Legt der Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte dem Arbeitgeber schon deshalb nicht vor, weil er sich die zugängliche Kenntnis von seiner Verpflichtung selbst in der den individuellen Verhältnissen angemessenen Zeit nicht verschafft, dann ist die Vorlage schuldhaft unterblieben. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 5204 F/1977 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1977:1976001156.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-54064