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Liebe Leserinnen und Leser,
//ein Evergreen. Das ist er tatsächlich. Über die Jahre kann sich der erworbene Goodwill häufig recht gut in den Unternehmensbilanzen halten; selbst in Krisenzeiten. Und so bereitet der Bilanzposten, der ja – von seinem Wortsinn her betrachtet – in der Definition des Duden als Ansehen, Wohlwollen, freundliche Gesinnung eigentlich eine patente Sache wäre, mitunter reichlich Verdruss. Bzgl. der Frage, ob der Posten nicht doch besser über eine bestimmte Zeit abzuschreiben sein sollte, scheiden sich die Geister. Auch der IASB ist in die Diskussion eingestiegen und bleibt vorerst bei seiner Position: In der Sitzung vom hat der Standardsetter dafür gestimmt, den Impairment-Only-Approach (IOA) für die Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten beizubehalten (IRZ 2023, 18). Wie also mit dem Goodwill umgehen? Am Ende des Tages – so unser Kommentator Sven Hayn – sei es fast irrelevant, ob der IAO beibehalten wird oder nicht. Wichtig zu sehen ist, welche „intangibles“ bilanziell abgebildet werden oder „off balance“ als maßgebliche Werttreiber im Verborgenen existieren. Sven Hayn mit einem Plädoyer, genau dafür den Blick zu schärfen – mit gewinnenden Argumenten und einem l...