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Enforcement
Stellen Sie sich vor, Sie machen sich gerade an die Vorarbeiten zum Jahresabschluss. Neben den jedes Jahr neuen und komplexeren IFRS-Regelungen gilt es auch, die vielfältigen Kontrollinstanzen zu koordinieren. Da sind zunächst einmal der CFO, das eigene Controlling, das Controlling der Holding, die interne Revision, die Compliance-Abteilung, das IKS, der Aufsichtsrat und schließlich der Wirtschaftsprüfer. Alle tragen auf die eine oder andere Weise zur Prüfung der Ergebnisse des Unternehmens bei, und man könnte der Meinung sein, dass langsam ein sinkender Grenznutzen zusätzlicher Kontrollen erreicht ist. Weit gefehlt. Das zumindest für Österreich neue Konzept des Enforcements verspricht endlich Heilung – durch weitere Kontrollen.
Enforcement ist am ehesten mit „Durchsetzung“ zu übersetzen. Es geht dabei darum, Gesetzesübertretungen nicht erst zufällig (z. B. durch Whistleblower) aufzudecken, sondern systematisch und aktiv zu überprüfen, ob bei der Erstellung eines Abschlusses Fehler gemacht wurden. Enforcements werden von einer eigens eingerichteten, unabhängigen Organisation durchgeführt. Diese hat die Aufgabe, Abschlüsse und Lageberichte von Unternehmen zu prüfen, deren Wertpapiere...