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CFO aktuell 5, Oktober 2012, Seite 166

Erleichterter Zugang zum Kapitalmarkt

Änderung der Prospektschemaverordnung bringt zahlreiche Vereinfachungen

Gernot Wilfling

Die Rechtsgrundlagen für das öffentliche Angebot von Wertpapieren wurden umfassend novelliert. Die Anforderungen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und an Unternehmen mit geringer Marktkapitalisierung sind nun geringer.

1. Änderung der Prospektschemaverordnung

Wer Wertpapiere, wie etwa Aktien, Genussscheine oder Schuldverschreibungen, in Österreich öffentlich anbieten will, muss – sofern nicht im Einzelfall eine Ausnahme von der Prospektpflicht vorliegt –zuerst einen von der Finanzmarktaufsicht (FMA) gebilligten Prospekt veröffentlichen (§ 2 Kapitalmarktgesetz [KMG]). Der Mindestinhalt von Wertpapierprospekten ist weitgehend durch Unionsrecht geregelt. Die Europäische Kommission hat im Frühjahr 2012 eine delegierte Verordnung erlassen, mit der die Prospektschemaverordnung in zahlreichen Punkten geändert wurde. Diese delegierte Verordnung ist seit in Kraft. Für KMU und Unternehmen mit geringer Marktkapitalisierung (im Folgenden gemeinsam als Begünstigte bezeichnet) ist dabei ein Aspekt besonders interessant: Die Prospektschemaverordnung enthält für sie nun zum Teil eigene inhaltliche Vorgaben für den Prospekt, die im Vergleich zu anderen Emittenten zahlreiche Erleichterungen bringen. Neben Prospekten f...

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