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CFO aktuell 1, Februar 2012, Seite 14

Bilanzdelikte

Umfang – Täter – gesetzliche Regelungen – Rechtsfolgen – Prävention

Helmut Siller

Durch Bilanzdelikte wie in den Fällen BAWAG oder Hypo Group Alpe Adria (HGAA) leidet das Vertrauen in Jahresabschlüsse, in die Regeln zu ihrer Erstellung und in die Person/en des/der Bilanzierenden. Überdies tragen viele unrichtige Jahresabschlüsse das uneingeschränkte Testat eines Wirtschaftsprüfers. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs ...

1. Begriffsklärung

Bilanz ist im weiten Sinn zu verstehen: Sie umfasst alle Bestandteile eines prüfungs- bzw. publizitäts-pflichtigen Abschlusses, also Bilanz, GuV sowie – bei Kapitalgesellschaften – Anhang, Lagebericht und Testat. Diese Teile sind daher auch mögliche Objekte eines Bilanzdelikts (Delikt im Sinn von ungesetzlicher Handlung).

Bilanzdelikte sind eine Form der Unternehmenskriminalität. Das Bilanzrecht betreffende Delikthandlungen sind – abhängig von der Absicht des Täters bzw. der Täter – bewusste oder unbewusste Falschaussagen. Fehler geschehen unbewusst: Es werden keine Maßnahmen getroffen, um sie zu verschleiern. Fehler hinterlassen daher immer eine Prüfspur („audit trail"), der nachgegangen werden kann. Anders bei Bilanzmanipulationen: Das sind bewusste Verstöße gegen bilanzrechtliche Vorschriften, entweder auf der „Erstellungs...

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