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Bilanzdelikte
Umfang – Täter – gesetzliche Regelungen – Rechtsfolgen – Prävention
Durch Bilanzdelikte wie in den Fällen BAWAG oder Hypo Group Alpe Adria (HGAA) leidet das Vertrauen in Jahresabschlüsse, in die Regeln zu ihrer Erstellung und in die Person/en des/der Bilanzierenden. Überdies tragen viele unrichtige Jahresabschlüsse das uneingeschränkte Testat eines Wirtschaftsprüfers. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs ...
1. Begriffsklärung
Bilanz ist im weiten Sinn zu verstehen: Sie umfasst alle Bestandteile eines prüfungs- bzw. publizitäts-pflichtigen Abschlusses, also Bilanz, GuV sowie – bei Kapitalgesellschaften – Anhang, Lagebericht und Testat. Diese Teile sind daher auch mögliche Objekte eines Bilanzdelikts (Delikt im Sinn von ungesetzlicher Handlung).
Bilanzdelikte sind eine Form der Unternehmenskriminalität. Das Bilanzrecht betreffende Delikthandlungen sind – abhängig von der Absicht des Täters bzw. der Täter – bewusste oder unbewusste Falschaussagen. Fehler geschehen unbewusst: Es werden keine Maßnahmen getroffen, um sie zu verschleiern. Fehler hinterlassen daher immer eine Prüfspur („audit trail"), der nachgegangen werden kann. Anders bei Bilanzmanipulationen: Das sind bewusste Verstöße gegen bilanzrechtliche Vorschriften, entweder auf der „Erstellungs...