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CFO aktuell 5, Oktober 2011, Seite 192

Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011

Vereinfachungen im Umgründungsrecht und verpflichtende Umstellung auf Namensaktien

Gerald Moser

Die zum Großteil mit in Kraft getretenen Änderungen des Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes (GesRÄG) 2011, BGBl. I Nr. 53/2011, beruhen einerseits auf Vorgaben der Richtlinie 2009/109/EG zur Änderung der Richtlinien 77/91/EWG, 78/855/EWG und 82/891/EWG des Rates sowie der Richtlinie 2005/56/EG hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflichten bei Verschmelzungen und Spaltungen. Andererseits war es Ziel, die Prüfergebnisse der Financial Action Task Force (FATF) zur Verbesserung der Transparenz bei Aktiengesellschaften umzusetzen, indem alle nicht börsenotierten Gesellschaften zukünftig zur Ausgabe von bzw. Umwandlung auf Namensaktien verpflichtet werden.

1. Die Neuerungen im Überblick

Eine Vielzahl von Bestimmungen sieht Vereinfachungen im Bereich von Verschmelzungen und Spaltungen, also im Umgründungsrecht, vornehmlich für Konzerntransaktionen vor. Weiters ist eine verstärkte Nutzung elektronischer Medien zu Publikationszwecken vorgesehen. Damit soll es nach der Intention der RL und des Gesetzgebers laut Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu einer Verringerung von Verwaltungslasten sowohl bei AGs als auch bei GmbHs kommen. Zahlreiche Informationspflichten sollen gänzlich abg...

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