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VwGH 29.09.2011, 2011/16/0143

VwGH 29.09.2011, 2011/16/0143

Entscheidungsart: Beschluss

Rechtssatz


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Normen
RS 1
E-mails sind keine tauglichen Anbringen iSd § 56 Abs. 2 FinStrG iVm §§ 85ff BAO (vgl. das hg. Erkenntnis vom , Zl. 2005/14/0126). Wird ein Anbringen auf einem nicht zugelassenen Weg eingebracht, so gilt es als nicht eingebracht und kann daher auch keine Entscheidungspflicht auslösen (vgl. die hg. Beschlüsse vom , Zl. 2005/16/0186, und vom , 2009/16/0031, jeweils mit weiteren Nachweisen).

Entscheidungstext

Betreff

Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Steiner und die Hofräte Dr. Mairinger und Dr. Köller als Richter, im Beisein der Schriftführerin MMag. Wagner, in der Beschwerdesache der B in H, gegen den unabhängigen Finanzsenat wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in einer Angelegenheit des Finanzstrafrechts, den Beschluss gefasst:

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Begründung

Den Angaben der Beschwerdeführerin in der Beschwerde und in dem auf Vorhalt vom eingereichten Vermögensbekenntnis zu Folge hat die Beschwerdeführerin in der Absicht, eine (Administrativ-)Beschwerde gegen eine sie betreffende Ausübung finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt vom zu erheben, lediglich am ein email gesendet. E-mails sind keine tauglichen Anbringen iSd § 56 Abs. 2 FinStrG iVm §§ 85ff BAO (vgl. das hg. Erkenntnis vom , Zl. 2005/14/0126). Wird ein Anbringen auf einem nicht zugelassenen Weg eingebracht, so gilt es als nicht eingebracht und kann daher auch keine Entscheidungspflicht auslösen (vgl. die hg. Beschlüsse vom , Zl. 2005/16/0186, und vom , 2009/16/0031, jeweils mit weiteren Nachweisen).

Die Beschwerde war daher gemäß § 34 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung als unzulässig zurückzuweisen.

Der Beschwerde anhaftende Formgebrechen können bei diesem Ergebnis auf sich beruhen.

Wien, am

Zusatzinformationen


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Normen
Sammlungsnummer
VwSlg 8669 F/2011
ECLI
ECLI:AT:VWGH:2011:2011160143.X00
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-51841