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Directors’ Dealings: Wann darf das Management mit Aktien handeln?
Kapitalmarktrechtliche Verhaltenpflichten und Verbot des Insiderhandels
Es ist in der Regel das Management, das am besten über das Unternehmen und seine Entwicklung Bescheid weiß und daher am ehesten abschätzen kann, wohin sich der Aktienkurs bewegen wird. Um zu vermeiden, dass dieser Informationsvorsprung ausgenutzt wird, unterliegen Führungskräfte Beschränkungen beim Handel mit „eigenen“ Aktien. Zusätzlich müssen diese Aktiengeschäfte veröffentlicht werden. Das jüngste Beispiel rund um den mittlerweile ausgeschiedenen OMV-Boss zeigt, dass auch ordnungsgemäß veröffentlichte Directors’ Dealings als Missbrauch von Insiderinformation qualifiziert werden können. Dieser Beitrag beschäftigt sich daher mit der Frage, was bei Aktiengeschäften des Managements zu beachten ist.
1. Directors’ Dealings im Visier des Strafrechts
Wenngleich an der Wiener Börse nicht nur die Umsätze generell, sondern auch die Anzahl der Directors’ Dealings sinken, steigt die Anzahl von (Straf-)Anzeigen, in denen dem Management vorgeworfen wird, sich beim Erwerb bzw. Verkauf von Aktien nicht richtig verhalten zu haben. Dies liegt sicherlich an der strenger gewordenen Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht (FMA). Aber auch (unzufriedene) Anleger wenden sich immer öfter an die Staatsanwal...