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Das neue Insolvenzrecht
Das Insolvenzrechts-Änderungsgesetz im Überblick
Als Reaktion auf die Wirtschaftskrise und die daraus resultierende Insolvenzwelle wurde die Reform des Unternehmensinsolvenzrechts, an der bereits seit einigen Jahren gearbeitet wird, in Form des Insolvenzrechts-Änderungsgesetz (IRÄG) 2010 umgesetzt. Die Änderungen sind mit in Kraft getreten, und dementsprechend gilt der Anwendungsbereich des IRÄG 2010 für sämtliche Insolvenzverfahren, die nach dem eröffnet wurden. Des Weiteren ist eine Reform des Insolvenzrechts für Private vorgesehen; hier ist allerdings noch nicht absehbar, wann die Umsetzung erfolgen wird.
1. Zielsetzung der Insolvenzrechtsreform
Ein Hauptziel der Insolvenzrechtsnovelle besteht darin, die Fortführung von grundsätzlich sanierungsfähigen Unternehmen zu fördern und angeschlagene Unternehmen schon frühzeitig zur Insolvenzeröffnung zu bewegen. Der Hintergedanke ist, dass durch eine früher eingeleitete Sanierung und Restrukturierung des Unternehmens die Gläubiger eine höhere Quote erhalten, als bei dem Verkauf der noch vorhandenen Unternehmenswerte im Fall einer späteren Liquidation zu erzielen ist. Operative Unternehmenssanierungen sollen daher in der Praxis erleichtert werden. Hierbei lehnt sich das neue Gesetz an ...