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RWK 3, 15. März 2025, Seite 119

Entwurf für ein Gesellschaftsrechtliches Leitungspositionengesetz (GesLeiPoG) veröffentlicht

Zur Umsetzung der Richtline (EU) 2022/2381 hat das Bundesministerium für Justiz den Ministerialentwurf für ein Gesellschaftsrechtliches Leitungspositionengesetz (GesLeiPoG, 7/ME, 28. GP) veröffentlicht. Ziel der Richtlinie ist die Sicherstellung eines ausgewogenen Verhältnisses der Geschlechter in den Führungsgremien großer, börsenotierter Gesellschaften und somit die Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit in den Führungsgremien zu fördern. Die Mitgliedstaaten müssen dafür entsprechende Vorgaben umsetzen, insbesondere eine Quotenregelung von 40 % für das unterrepräsentierte Geschlecht im Aufsichtsrat bzw eine Quote von 33 % gemeinsam für Vorstände und Aufsichtsräte.

Nach dem Ministerialentwurf sollen diese Bestimmungen verpflichtend für alle börsenotierten Gesellschaften unabhängig von deren Größe gelten, womit die österreichische Umsetzung über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgehen soll: In Vorständen mit mindestens drei Personen soll künftig mindestens eine Frau und ein Mann vertreten sein. In Aufsichtsräten soll bei Nichteinhaltung der Quotenregelung die Wahl oder Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds für nichtig erklärt werden („leerer Sessel“). Laut dem...

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