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Offenlegungspflichten gemäß NaBeG-Entwurf
Analyse der geplanten Erweiterung infolge der Novelle des § 221 Abs 4a UGB
Der im Jänner veröffentlichte Ministerialentwurf zum NaBeG 2025 beinhaltet weitreichende Änderungen in der Unternehmensberichterstattung. Auch wenn der Fokus des NaBeG 2025 grundsätzlich auf der Nachhaltigkeitsberichterstattung liegt, beinhaltet der Ministerialentwurf auch eine Erweiterung des § 221 Abs 4a UGB hinsichtlich der aggregierten Schwellenwertberechnungen für alle Kapitalgesellschaften und somit der Offenlegungspflichten von Kapitalgesellschaften. Die kritische Auseinandersetzung mit Auswirkungen der Erweiterung eben dieser Offenlegungspflicht stellen den Kernaspekt des vorliegenden Beitrags dar.
1. Überblick
Der aktuelle Ministerialentwurf zum NaBeG (Drittlandunternehmen-Berichterstattungsgesetz; Nachhaltigkeitsberichtsgesetz) führt weitreichende Änderungen in der Unternehmensberichterstattung ein. Im Fokus des vorliegenden Beitrags steht dabei die Novelle des § 221 Abs 4a UGB, durch die bislang ausschließlich für Aktiengesellschaften geltende aggregierte Schwellenwertberechnungen auf sämtliche Kapitalgesellschaften ausgeweitet werden sollen. Erklärtes Ziel dieser Änderung ist es, Transparenzdefizite bei wirtschaftlich bedeutsamen Unternehmen zu beheben. Gemäß den Erläuterungen zum Ministerialentwurf erg...