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Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Analyse des Begutachtungsentwurf zum NaBeG
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sieht eine verpflichtende Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Das Bundesministerium für Justiz hat im Jänner 2025 den Entwurf eines Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG) zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veröffentlicht.
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich insbesondere mit der Umsetzung dieser Prüfpflicht laut dem im Jänner 2025 veröffentlichten Begutachtungsentwurf zur Umsetzung der CSRD im UGB.
Auf die mögliche Verschiebung des Inkrafttretens durch das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Omnibus-Package wird am Ende des Beitrags kurz eingegangen.
1. Umfang der Prüfung
Die geltende Fassung von § 269 Abs 3 UGB sieht bezogen auf die nichtfinanzielle Berichterstattung und den allenfalls erforderlichen Corporate-Governance-Bericht derzeit eine Aufstellungsprüfung vor. Der Abschlussprüfer hat dabei festzustellen, ob das Unternehmen diese Berichte in der vorgesehenen Form aufgestellt hat. Der Mehrwert einer derartigen Existenz-Prüfung ist für die Adressaten überschaubar.
Durch die CSRD und den vorliegenden Begutachtungsentwurf intensivieren sich die Prüfpflichten für die im Lagebericht e...