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Zur Bilanzierung von Implementierungskosten im Rahmen von SaaS-Verträgen
Der Fall – die Lösung
1. Software as a Service
Cloud Computing beschreibt unterschiedliche Geschäftsmodelle für die Bereitstellung von IT-Dienstleistungen durch webbasierte Tools und Anwendungen. Cloud-Dienste fallen normalerweise in eines von drei Servicemodellen: Infrastruktur, Plattform oder Software. Dieser Beitrag konzentriert sich auf Software as a Service (SaaS).
Der Kunde erwirbt bei solchen Verträgen grundsätzlich weder eine Softwarelizenz noch wird er rechtlicher Eigentümer der Software, während der Kunde lediglich das Recht erhält, über die Vertragslaufzeit auf die Anwendungssoftware des Anbieters zuzugreifen. Dieses Zugriffsrecht stellt üblicherweise keinen immateriellen Vermögenswert für den Kunden dar, da keine ausreichende Kontrolle über die Software vorhanden ist; die Software wird i.d.R. auf der Hardware (Server) des Verkäufers gehostet, welcher die Cloud-Infrastruktur verwaltet und steuert. Der Kunde kann auf die Cloud-Software über eine Internetverbindung zugreifen und entrichtet dafür eine Lizenzgebühr.
Das IFRS IC hat sich bereits im März 2019 mit der Frage befasst, ob SaaS-Vereinbarungen zum Ansatz eines immateriellen Vermögenswerts bzw. eines Leasingverhältnisses führen, oder ob dies...