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CFO aktuell 6, Dezember 2009, Seite 269

Korruptionsprävention als Führungsaufgabe

Das neue Antikorruptionsstrafrecht: Was ist in der Privatwirtschaft zu beachten?

Jörg Zehetner

Mit Inkrafttreten des Strafrechtsänderungsgesetzes 2008, BGBl. I Nr. 109/2007, am wurden neue Regelungen zur Bekämpfung von Korruption in der Privatwirtschaft eingeführt und die geltenden Antikorruptionsbestimmungen für den öffentlichen Bereich massiv verschärft. Erst geraume Zeit nach Inkrafttreten – im zeitlichen Zusammenhang mit der Fußballeuropameisterschaft und in weiterer Folge mit den Salzburger Festspielen – wurde immer lauter werdende Kritik an den neuen Bestimmungen geübt. Insbesondere wurden der undeutliche „Amtsträgerbegriff“ sowie die als überschießend empfundenen „Anfütterungsbestimmungen“ heftig kritisiert. Unmittelbar vor den letzten Nationalratswahlen wurde noch seitens der ÖVP versucht, mithilfe eines Initiativantrags einige Bestimmungen für den öffentlichen Bereich wieder zu entschärfen. Diese Initiative scheiterte. Nunmehr ist aber das Korruptionsstrafrecht doch über einen gemeinsamen Initiativantrag der Regierungsparteien reformiert worden: Das Korruptionsstrafsrechtsänderungsgesetz 2009 (KorrStrÄG 2009, BGBl. I Nr. 98/2009) trat mit in Kraft.

1. Novelle des Antikorruptionsstrafrechts

Mit dem KorrStrÄG 2009 kam es zu einer deutlicheren und engeren Fassung des A...

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