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Haftung von Organen von Kapitalgesellschaften – Teil 1
Allgemeines, Abgabenzahlungspflicht, Haftung für Ertrag- und Umsatzsteuern sowie Sozialversicherungsbeiträge
In wirtschaftlich turbulenten Zeiten werden Organe von Kapitalgesellschaften vermehrt mit schlechten Ergebnissen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten der von ihnen geleiteten Gesellschaften konfrontiert. In dieser Situation ist den Organen unbedingt zu empfehlen, sich die Handlungspflichten und Sachverhalte, die in der Praxis immer wieder zu persönlichen Haftungen führen, in Erinnerung zu rufen, damit ein wirtschaftliches Scheitern der Gesellschaften nicht auch zum persönlichen finanziellen Schaden der Organe führt. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den in der Praxis am häufigsten verwirklichten Haftungstatbeständen sowie in der täglichen Praxis verbreiteten Sachverhalten, die zu Haftungen der Organe führen können. Der Beitrag beschränkt sich dabei auf die Organe von GmbHs und AGs sowie inhaltlich auf bestimmte abgaben- und zivilrechtliche Haftungen. Straf- und verwaltungsstrafrechtliche Tatbestände werden nicht behandelt. Im zweiten Teil werden weitere spezielle Haftungsbestimmungen dargestellt.
1. Allgemeines zur Haftung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten
Die allgemeinen Voraussetzungen für die Begründung einer Schadenersatzverpflichtung, nämlich
Schaden,
Kaus...