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IRZ 2, Februar 2016, Seite 69

Wesentliche Finanzierungskomponente nach IFRS 15 – Praxisfälle und Lösungsansätze

Anne Schurbohm-Ebneth und Philipp Ohmen

Kernelement von IFRS 15 ist das einheitliche 5-Schritte-Modell zur Realisierung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden. In Schritt 3 des Modells ist die Bestimmung der gesamten Gegenleistung, also des Umsatzes, geregelt. Die gesamte Gegenleistung ist um wesentliche Finanzierungskomponenten zu korrigieren. Zur Bestimmung und zur Berücksichtigung wesentlicher Finanzierungskomponenten enthält der Standard im Vergleich zum geltenden Recht detaillierte Regelungen, die im Rahmen der Implementierung von IFRS 15 zu Zweifelsfragen geführt haben.

Der Aufsatz stellt Lösungsansätze zu einigen dieser Zweifelsfragen anhand praxisrelevanter Fälle vor.

1. Einleitung

IFRS 15 ersetzt die derzeit geltenden Standards und Interpretationen zur Erlösrealisierung und wird – vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht – anwendbar sein in Geschäftsjahren, die am oder nach dem beginnen. Im Vergleich zu den geltenden Regelungen enthält IFRS 15 detaillierte Regelungen zur Berücksichtigung von Finanzierungseffekten bei Verkaufstransaktionen. Die Auswirkungen der Finanzierung auf die Erlöserfassung werden daher in vielen Fällen eindeutiger zu bestimmen sein als bislang. Die Regelungen enthalten jed...

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