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Das deutsche Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Ein Vorbild für eine Modernisierung der unternehmensrechtlichen Rechnungslegung in Österreich?
Im Mai 2009 ist in Deutschland das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) in Kraft getreten. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, aus dem HGB-Abschluss – durch Heranführung an die IFRS – eine konkurrenzfähige Alternative zu machen.
1. Gesetzwerdungsprozess
Der Verabschiedung im deutschen Bundestag ging ein relativ langer Gesetzwerdungsprozess voraus:
Der Referentenentwurf wurde der Öffentlichkeit vom Bundesministerium für Justiz bereits im Oktober 2007 vorgestellt.
Die Beratung im Bundestag erfolgte von September 2008 bis Dezember 2008, wobei erhebliche Korrekturen gegenüber dem Regierungsentwurf in Aussicht gestellt wurden. Vor allem wurde in dieser Beratungsphase vom Fair-Value-Prinzip etwas Abstand genommen: Der ursprüngliche Gesetzesentwurf sah noch vor, dass mittelständische Unternehmen Finanzinstrumente, die zu Handelszwecken erworben wurden, bei positiver Entwicklung nach dem Zeitwert (Fair Value) bilanzieren sollten, womit auch eine Zuschreibung über die Anschaffungskosten möglich gewesen wäre. Dies hätte zu einer Erweiterung des Fair-Value-Prinzips geführt, da bei einer negativen Entwicklung ohnehin bereits der niedrigere beizulegen...