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Kfz-Haftpflichtversicherung: Reichweite des Risikoausschlusses wegen Beschädigung des versicherten Fahrzeugs und von mit diesem beförderten Sachen im Hinblick auf die Beschädigung eines vom versicherten Kraftfahrzeug gezogenen Anhängers während der Fahrt
Art 8.1 und Art 8.2 AKHB 2015; § 4 Abs 1 Z 2 und 3 KHVG
Besteht zwischen dem Zugfahrzeug und dem Anhänger eine Betriebseinheit, so wird auch der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer den Anhänger als Teil der Betriebseinheit und somit des versicherten Fahrzeugs nach Art 8.2 AKHB 2015 verstehen, Schäden am Anhänger als Schäden des versicherten Fahrzeugs ansehen und somit als ausgeschlossen erkennen.
Der zwischen den Streitteilen bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung (AKHB 2015) zugrunde, welche auszugsweise lauten:
„Artikel 1 - Was ist Gegenstand der Versicherung?
Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden, wenn durch die Verwendung des versicherten Fahrzeugs Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen oder ein Vermögensschaden verursacht wird, der weder Personen- noch Sachschaden ist (bloßer Vermögensschaden).
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Artikel 8 - Was ist nicht versi...