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Produktschutzversicherung: Voraussetzungen für das Vorliegen eines „Produktmangels“ im Sinne der Gefahrenbeschreibung der Versicherungsbedingungen; Auslegung des Risikoausschlusses bezüglich Vermögensschäden, die auf krebserregende Substanzen zurückzuführen sind
Z 1.1.4 und Z 6.1 lit c A-PSB; § 915 ABGB
Zwischen den Streitteilen bestand eine Produktschutzversicherung für Produktmängel. Die dieser Versicherung zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (AIB Produktschutz-Bedingungen [A-PSB]) in der Fassung 2/2014 lauten auszugsweise:
„1. Gegenstand der Versicherung
1.1. Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst nach Maßgabe der folgenden Bedingungen die Erstattung von Vermögensschäden nach Ziffer 3, die dem Versicherungsnehmer oder einem mitversicherten Unternehmen aus einem während der Laufzeit der Versicherung eingetretenen Versicherungsfall durch
- Produktmangel im Sinne von Ziffer 1.4 und/oder
- Ungeeignetheit zum Verzehr im Sinne von Ziffer 1.5 und/oder
- Produktmanipulation im Sinne von Ziffer 1.6 und/oder
- negative Medienberichterstattung im Sinne von Ziffer 1.7
entstehen.
1.2. Versicherte Produkte
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf alle Produkte - einschließlich ihrer Zutaten und Bestandteile -, die der Versicherungsnehmer und/oder ein mitversichertes Unternehmen (im Sinne von Ziffer 1.7) herstellt, be- oder verarbeitet, vertreibt, verteilt oder die von anderen Zulieferern unmittelbar oder mittelbar für de...