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ZVers 2, März 2025, Seite 76

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Zur Anwendbarkeit und Reichweite des Risikoausschlusses für Haftpflichtansprüche wegen Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts mit Bezug auf unterlassene Umsatzsteuererklärungen in Deutschland und die verspätete Rückführung bzw Realisierung fälschlicherweise in Österreich abgeführter Umsatzsteuer

Art 4.1.3 AVBW 1994; § 3c Abs 3 Z 1 deutsches UStG

1. Art 4.1.3 AVBW 1994 enthält einerseits den Ausschluss von Haftpflichtansprüchen wegen der „Verletzung ausländischen Rechts“ (Rechtsverletzungsklausel) und weiters den wegen „Nichtbeachtung ausländischen Rechts“ (Nichtbeachtungsklausel).

2. Nach der Nichtbeachtungsklausel wird nämlich über die Verletzung hinaus auch schon die Nichtbeachtung ausländischen Rechts vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ihr zufolge besteht schon dann kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer bloß passiv übersieht, dass auf einen Sachverhalt mit Auslandsbezug ausländisches Recht anzuwenden wäre.

3. Grundsätzlich gilt auch Unionsrecht als inländisches Recht. Dies trifft jedenfalls auf Verordnungen zu. Eine Richtlinie hingegen ist grundsätzlich nicht unmittelbar anwendbar, sondern muss von den Mitgliedstaaten in das innerstaatliche Recht umgesetzt werden. Damit handelt es sich bei ausländischen Umsetzungsgesetzen von Richtlinien aber jedenfalls um „ausländisches“ Recht im Sinne dieses Risikoausschlusses.

4. Vor dem Hintergrund, dass die Schwellengrenze vom anderen Mitgliedstaat (hier: Deutschland) festgesetzt wird, ent...

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