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Rechtsschutzversicherung: Zu Anwendbarkeit und Transparenz der Serienschadensklausel mit Bezug auf Fremdwährungskredite und die Trennung zwischen Kredit- und Geldwechselvertrag, wenn diese beiden Verträge gleichzeitig und mit derselben Bank abgeschlossen wurden
Art 6.7.2 ARB 2003; § 6 Abs 3 KSchG
1. Das Transparenzgebot begnügt sich nicht mit formeller Textverständlichkeit, sondern verlangt, dass Inhalt und Tragweite vorgefasster Vertragsklauseln für den Verbraucher „durchschaubar“ sind. Es ist dabei eine gewisse Mindestkundigkeit des Verbrauchers zu unterstellen, damit nicht etwa ganze Branchen ihre juristische Kommunikationsfähigkeit verlieren. Die Anwendung des Transparenzgebots darf nicht dazu führen, dass der Versicherer auf die Aufnahme einer Regelung verzichten muss.
2. Der Begriff „einheitlicher Vorgang“ ist dem hier maßgeblichen - eine gewisse Mindestkundigkeit aufweisenden - durchschnittlichen Versicherungsnehmer als Lebensvorgang verständlich.
3. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer versteht, was die Wortfolge „ursächlich zusammenhängend“ bedeutet.
4. Schließt der Kreditnehmer gleichzeitig mit dem Kreditvertrag auch einen Geldwechselvertrag mit der kreditgewährenden Bank, stehen diese Verträge in einem ursächlichen Zusammenhang, hat doch der Abschluss des Fremdwährungskreditvertrages den Geldwechselvertrag erst notwendig gemacht. Im für die Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses beider Verträge lag d...