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ZVers 2, März 2025, Seite 58

Vorsätzliches und vorsatznahes Verhalten in der Haftpflichtversicherung

Georg Jeremias

Haftpflichtversicherungen spielen in der täglichen wirtschaftlichen und juristischen Praxis eine entscheidende Rolle. Schäden treten immer wieder auf und die Deckungsbeurteilung des Versicherers kann die wirtschaftliche Existenz eines Projekts oder eines Unternehmens entscheidend beeinflussen. Einerseits kann im Gegensatz zu anderen Versicherungssparten auch bei grober Fahrlässigkeit Versicherungsschutz bestehen. Andererseits kann der Haftpflichtversicherer nicht erst bei vorsätzlichem, den Schadenseintritt billigendem Verhalten des Versicherten aussteigen.

1. Einleitung

Haftpflichtversicherungen dienen nicht nur der wirtschaftlichen Absicherung des Versicherungsnehmers, sondern sind häufig für den Geschädigten der entscheidende oder gar einzige Deckungsfonds des Schädigers.

Der Versicherungsschutz ist durch Risikoausschlüsse begrenzt. Wie auch die jüngst ergangene OGH-Entscheidung vom , 7 Ob 185/24t, belegt, spielen die Ausschlüsse für vorsätzliches und vorsatznahes Verhalten in der Praxis eine wichtige Rolle. Vereinfacht ausgedrückt kann bei subjektiv besonders vorwerfbarem Verhalten des Versicherungsnehmers eine Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers bestehen.

Der vorliegende...

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