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SWK 9, 20. März 2025, Seite 526

Besteuerung einer deutschen Austrittsvergütung eines österreichischen (ehemaligen) Dienstnehmers

Entscheidung: (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Normen: § 67 Abs 6 EStG; Art 15 Abs 1 und 4 DBA Deutschland.

Sachverhalt und Verfahren: Ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger erhielt von seinem früheren deutschen Dienstgeber aufgrund eines mehrere Jahre davor (bei Beendigung des Dienstverhältnisses) abgeschlossenen gerichtlichen Vergleichs eine Austrittsvergütung. Er beantragte die Besteuerung dieser Vergütung als freiwillige Abfertigung mit dem begünstigten Steuersatz gemäß § 67 Abs 6 EStG. Das Finanzamt erfasste die Vergütung zum Tarif.

Das BFG gab der Beschwerde Folge und führte - nach Bejahung des Besteuerungsrechts Österreichs aufgrund der Rückfallklausel des Art 15 Abs 4 DBA Deutschland - aus, die Austrittsvergütung sei eine begünstigt zu besteuernde freiwillige Abfertigung, die zwingend an die Auflösung des Dienstverhältnisses gebunden gewesen sei. Entscheidend sei, dass sie mit der Auflösung des Dienstverhältnisses in ursächlichem Zusammenhang stehe, und nicht, dass sie erst mit Erreichen eines bestimmten Alters ausbezahlt worden sei.

Rechtliche Beurteilung: Der Steuerpflichtige hatte in seinem Arbeitsvertrag eine Austrittsvergütung vereinbart, die im Alter von 63 Jahren in voller Höhe oder bei fr...

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