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Die Entscheidungen des BFG im Jahr 2024 in den Bereichen der Arbeitnehmerveranlagung
Werbungskosten - Sonderausgaben - Absetzbeträge - außergewöhnliche Belastungen
In den Bereichen der Werbungskosten, Sonderausgaben, Steuerabsetzbeträge und der außergewöhnlichen Belastungen wurde im vergangenen Jahr wieder eine Menge von Entscheidungen und Erkenntnissen veröffentlicht (siehe auch https://findok.bmf.gv.at bzw https://www.bfg.gv.at), die auch als Orientierung für die (Arbeitnehmer-)Veranlagung des Jahres 2024 dienen können. Der folgende Überblick bietet eine Auswahl dieser Entscheidungen (Rechtssätze oder Volltexte sind - wie gewohnt - einfach per Mausklick via LinDa abrufbar).
1. Werbungskosten
1.1. Aus- und Fortbildung, Umschulung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sprachreise eines Angestellten nach England - Abzugsfähigkeit von Kurskosten, Reisekosten nicht abzugsfähig - , teilweise Stattgabe |
Aufwendungen für die Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater bei einem Polizisten als Umschulungskosten - , Abweisung |
Aufwendungen für ein Curriculum „Psychotherapeutisches Propädeutikum“ - , Abweisung |
Vorweggenommene Werbungskosten bei tatsächlicher Umschulungsmaßnahme - , Stattgabe |
Aufwendungen für den Lehrgang „Pferdegestütztes Coaching“ einer Lehrerin - |