Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 9, 20. März 2025, Seite 490

Nationalrat beschließt erste Budgetsanierungsmaßnahmen und vorläufige „Mietenbremse“

Ende der USt-Befreiung für Photovoltaikmodule und Bildungskarenz - Spitzensteuersatz - Versicherungssteuer - Bankenabgabe - Energiekrisenbeitrag - Wettgebühren - Tabaksteuer

(SWK) - Das Regierungsprogramm steht ganz im Zeichen von Sparmaßnahmen. Gerade einmal vier Tage nach Angelobung der neuen Bundesregierung hat der Nationalrat am ua zwei - ohne jegliche Begutachtungsfrist - per Initiativantrag eingebrachte Gesetze beschlossen: das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 (BSMG 2025) nach einem Abänderungsantrag im Plenum und das 4. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (4. MILG). Die Änderungen, zB das Ende der Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikmodule oder die Ausdehnung der motorbezogenen Versicherungssteuer, treten großteils bereits mit Anfang April 2025 in Kraft. Der folgende Überblick möge als erste Orientierung dienen.

1. Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025

Spitzensteuersatz: Der Spitzensteuersatz von 55 % (§ 33 Abs 1 EStG) wird um weitere vier Jahre, somit bis 2029, verlängert.

Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikmodule: Die Umsatzsteuerbefreiung für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren sowie Installationen von Photovoltaikmodulen endet mit . Wurde der diesen Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerben, Einfuhren oder Installationen zugrunde liegende Vertrag vor dem abgeschlossen, beträgt der Steuersatz bis weiterhin 0 %.

Motorbezog...

Daten werden geladen...