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Zur Ausübung des Full-Goodwill-Wahlrechts nach IFRS 3 (2008)
Beteiligungsproportionale oder Full-Goodwill-Bilanzierung?
Der Reformeifer des International Accounting Standards Board (IASB) im Bereich der Goodwill-Bilanzierung geht ungebremst weiter: Nach der strittigen Umsetzung des „impairment-only approach" (Verzicht auf eine planmäßige Abschreibung des Goodwills zugunsten eines jährlichen Impairment-Tests) wird zukünftig auch die so genannte „full goodwill method" wahlweise zulässig sein. Nach dieser Methode kommt es bei Beteiligungsquoten an Tochterunternehmen von unter 100 % im Konzernabschluss zu einer Aktivierung des fiktiv auf die Minderheitengesellschafter entfallenden Goodwills. Aufgrund der außerordentlichen Bedeutung des Goodwills sollten sich IFRS-Bilanzierer zeitnah mit den möglichen Folgen einer Wahlrechtsausübung auseinandersetzen.
1. Problemstellung
Die im ursprünglichen exposure draft zu IFRS 3 vorgehende pflichtmäßige Anwendung der Full-Goodwill-Methode wurde seitens der Bilanzierungspraxis heftig kritisiert. Durch die Aktivierung des Minderheiten-Goodwills wird nämlich „der sichere Boden der Pagatorik verlassen". Dementsprechend handelt es sich um eine „unsichere" und aufwendige Bilanzierungsmethode, bei der die Grenzen zwischen derivativ erworbenem und originärem Goodwill weiter ve...