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IRZ 2, Februar 2016, Seite 55

Liebe Leserinnen und Leser,

nun liegen die Dokumente vor! Nach mehreren Ankündigungen ist der neue Standard zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen am veröffentlicht worden. Die Inhalte sind längst kein Geheimnis mehr. Im Mittelpunkt steht das sog. Right-of-Use-Model beim Leasingnehmer. Was ist jetzt zu tun? Diese Frage kommt keineswegs zu früh, betonen die beiden Leasingexperten, Peter Adolph und Tobias Rischar, in ihrem Kommentarbeitrag; sie geben wichtige Tipps und Hinweise, wie die Unternehmen die Herausforderung meistern können. Denn auch wenn bis zur verpflichtenden Erstanwendung noch drei Jahre Zeit bleiben, ist nicht zuletzt alsbald zu entscheiden, ob der neue IFRS 16 Leases wahlweise zusammen mit IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden bereits zum angewendet werden soll, damit der Jahresabschluss und dessen Erstellung nur einmal mit Sondereffekten aus der Umstellung belastet ist.

Damit die Zeit nicht davonläuft, legen die Autoren ihr Augenmerk darauf, was heute zu tun ist. Vielleicht haben Sie noch die Mahnung von Jens Brune im letzten Heft der IRZ in Erinnerung, der darauf drängte, das Jahr, das durch die Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts von IFRS 15 gewonnen wurde,...

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