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Dosissteigerung (kontraindizierter) Medikation: erneute Verständigungspflicht und unzulässige Freiheitsbeschränkung
iFamZ 2022/235
LG Innsbruck , 53 R 73/22g
Die Erhöhung der Dosierung, zunächst auf das Doppelte und dann auf mehr als das Vierfache, ist der Bewohnervertretung mitzuteilen, sodass die Gabe von Quetialan 100 mg ab dem (Anm: Tag der ersten Dosissteigerung) schon aus formellen Gründen unzulässig ist.
Darüber hinaus ist aber auch die materielle Unzulässigkeit zu bejahen, weil die Gabe des Medikaments Quetialan 100 mg beim Bewohner aufgrund seiner Erkrankungen kontraindiziert ist. Nach den (…) Feststellungen sollte die Verabreichung von Quetialan aus fachärztlicher Sicht bei niedrigem Blutdruck, Zustand nach Schlaganfall, bei älteren Patienten mit Demenz, einem Zustand nach einem epileptischen Anfall und bei einer Parkinsonerkrankung vermieden werden, wobei es sich bei diesem Medikament um ein atypisches Neuroleptikum handelt, das die Parkinsonsymptomatik verstärkt bzw die Vigilanz reduziert. Als häufigste Nebenwirkungen werden Schwindel und Schläfrigkeit angeführt, wodurch sich wiederum die Sturzgefahr erhöht. Die am Bewohner vorgenommenen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen durch Verabreichung der Dauermedikation Quetialan 100 mg waren unzulässig.
Nachdem das Medikament Quetialan, obw...